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Aktuelle Regelungen zur Maskenpflicht und schulischen Testungen

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
das Schulministerium hat in einer Schulmail vom 18.3.22 auf folgende Regelungen zur Maskenpflicht und zu den schulischen Testungen informiert:
 

  • Bis Samstag, 2. April 2022, besteht weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule .
    Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
  • Bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, werden die schulischen Testungen in allen Schulen in der derzeitigen Form fortgesetzt. Das bedeutet, dass nichtimmunisierte Personen weiterhin verpflichtend an den Testungen teilnehmen müssen. Immunisierte Personen können weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.
  • Die vollständige Schulmail ist hier zu lesen:
    https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

Mit freundlichen Grüßen
B. Herbeck