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Corona wird uns auch dieses Schuljahr begleiten. Das Schulministerium setzt im Moment auf eine hohe Eigenverantwortung der Eltern und Schülerinnen und Schüler. Hier sind die zur Zeit gültigen Regelungen:
Hygieneregelungen und Lüften

Die Beachtung der Empfehlungen zur Hygiene (AHA plus Lüften) bleibt eine zentrale Schutzvorkehrung. Diese Regelungen werden zu Schulbeginn noch einmal ausführlich mit den Schülerinnen und Schülern besprochen.


Tragen einer Maske

Innerhalb des Schulgebäudes wird empfohlen, freiwillig eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.

Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen/ Selbsttests

  • Schulbesuch bei Vorliegen leichter Symptome ist möglich, wenn ein zu Hause durchgeführter Schnelltest negativ ist. Hierfür erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule fünf Selbsttests / Monat. Die Eltern bescheinigen die Durchführung des Selbsttests formlos. Liegt diese Bescheinigung tagesaktuell vor, erfolgt in der Schule keine Testung.
  • Tritt in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome auf, soll vor jedem Schulbesuch ein weiterer Test durchgeführt werden.

Testungen in der Schule

  • Testungen in der Schule werden nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei SuS, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten.
  • In diesen Fällen fordert die Lehrkraft die SuS zu einem Test auf.
  • Liegt eine formlose Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet.
  • nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung in der Schule im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule.
  • Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Test in der Schule im Tagesverlauf erforderlich wird, liegt bei der Lehrkraft. Diese beurteilt nach den allgemeinen Regeln im Umgang mit Erkrankungen von SuS auch, ob bei schweren Symptomen überhaupt eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist.

Positiver Corona-Test

  • Ist ein Test in der Schule positiv, müssen minderjährige Schülerinnen und Schüler von einem Erziehungsberechtigten in der Schule abgeholt werden.
  • Im Falle von positiven Testergebnissen greifen nach wie vor die Vorgaben der Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung.
    (Aktuell: Isolation von 10 Tagen, „Freitestung“ nach fünf Tagen)
  • Eltern sollen die Schule im Falle einer positiven Testung formlos
  • Fehlzeiten aufgrund einer verpflichtenden Isolation gelten als entschuldigte Fehlzeiten
  • Bei Klassenarbeiten/ Prüfungen: Verpflichtung zum Bürgertest nach 5 Tagen zur Bestätigung einer weiteren notwendigen Quarantäne
  • Schulbesuch als enge Kontaktperson möglich (Empfehlung zur Selbsttestung zwischen dem 3. und 5. Tag nach Ausbruch der Krankheit bei der infizierten Person).