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Aufhebung der Testplicht für immunisierte Schüler*innen ab dem 28.2.22

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab der kommenden Woche, Montag den 28.2.22, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen aufgehoben.
Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Aufgrund der vielen Corona-Erkrankungen, die wir momentan haben, bitte ich darum, dass auch immunisierte Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.

Die Herausforderung besteht nun festzustellen, wer nicht mehr testpflichtig ist. Die Klassenlehrer/innen erfragen in dieser Woche  in ihrer Klasse, wer momentan nicht mehr testpflichtig ist.
Um das Ganze für uns zu vereinfachen, bitte ich darum, die Infos über eine evtl. Immunisierung bereitzuhalten oder auch per E-Mail den Klassenleitungen zukommen zu lassen.
 


Wer gilt als immunisierte Person?

Alternative 1:

Hat die Person bereits eine Booster-Impfung erhalten?
Im Impfnachweis wird eine entsprechende weitere Impfung bestätigt.
„Faustregel“: Drei Impfungen sind notwendig.

Alternative 2:

Hatte die Person neben der Impfung eine Infektion?
Darüber gibt der positive PCR-Testnachweis oder der Genesenennachweis Auskunft. Die Infektion kann vor oder nach der Impfung liegen; sie kann auch zwischen zwei Impfungen liegen.

Alternative 3:

Ist die Person „frisch geimpft“?
Darüber gibt der Impfnachweis Auskunft. Es muss sich um eine vollständige Impfung handeln, also zwei Impfdosen und die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage aber weniger als 90 Tage alt sein.
(Wenn die 2. Impfung länger als 90 Tage her ist, muss der Selbsttest weiter fortgeführt werden.)

Alternative 4:

Ist die Person „frisch genesen“?
Darüber gibt der positive PCR-Testnachweis oder der Genesenennachweis Auskunft, dieser muss mindestens 28, aber höchstens 90 Tage alt sein.
(Wenn die Corona-Infektion länger als 90 Tage her ist, muss der Selbsttest weiter fortgeführt werden.)

Vielen Dank für eure und Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen
B. Herbeck